Das Jahr 2026 bringt für die Vereinsarbeit im DSV und das Ehrenamt einige Änderungen mit sich.

Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.


Deutscher Schwimmverband:

Auf Basis der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 22.11.2025 hat der Vorstand des DSV am 03.12.2025 folgende Erhöhung der Sportgebühren gemäß §3 der Beitrags- und Gebührenordnung beschlossen.

Die Gebühren lauten ab dem 01.01.2026 wie folgt:

Registrierung
13,00 €
Eintrag Startrechtswechsel
40,00 €
Eintrag/Löschung Zweitstartrecht
40,00 €
Pauschale Startrechtwechsel 10 Schwimmer
400,00 €
Pauschale ab dem 11. Startrechtwechsel
12,00 €
Lizenzgebühr / Jahr bis AK 11
18,50 €
Lizenzgebühr / Jahr ab AK 12
32,00 €

Die aktualisierte Fassung der Beitrags- und Gebührenordnung ist auf der DSV-Webseite hinterlegt.


Informationen aus dem Landessportbund Sachsen-Anhalt:

Das Steuerentlastungsgesetz 2025, bzw. das geplante Steueränderungsgesetz 2025, sieht ab 01. Januar 2026 deutliche Verbesserungen für das Ehrenamt vor:

  • Ehrenamtspauschale: Erhöhung auf 960 Euro
  • Übungsleiterpauschale: Anhebung auf 3.300 Euro
  • Haftungsprivileg: Erweiterung bis zu 3.300 Euro

Diese Maßnahmen sollen das ehrenamtliche Engagement nachhaltig stärken.

Quelle: DSV und LSB Sachsen-Anhalt