
Das Jahr 2026 bringt für die Vereinsarbeit im DSV und das Ehrenamt einige Änderungen mit sich.
Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.
Deutscher Schwimmverband:
Auf Basis der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 22.11.2025 hat der Vorstand des DSV am 03.12.2025 folgende Erhöhung der Sportgebühren gemäß §3 der Beitrags- und Gebührenordnung beschlossen.
Die Gebühren lauten ab dem 01.01.2026 wie folgt:
Registrierung | 13,00 € |
Eintrag Startrechtswechsel | 40,00 € |
Eintrag/Löschung Zweitstartrecht | 40,00 € |
Pauschale Startrechtwechsel 10 Schwimmer | 400,00 € |
Pauschale ab dem 11. Startrechtwechsel | 12,00 € |
Lizenzgebühr / Jahr bis AK 11 | 18,50 € |
Lizenzgebühr / Jahr ab AK 12 | 32,00 € |
Die aktualisierte Fassung der Beitrags- und Gebührenordnung ist auf der DSV-Webseite hinterlegt.
Informationen aus dem Landessportbund Sachsen-Anhalt:
Das Steuerentlastungsgesetz 2025, bzw. das geplante Steueränderungsgesetz 2025, sieht ab 01. Januar 2026 deutliche Verbesserungen für das Ehrenamt vor:
- Ehrenamtspauschale: Erhöhung auf 960 Euro
- Übungsleiterpauschale: Anhebung auf 3.300 Euro
- Haftungsprivileg: Erweiterung bis zu 3.300 Euro
Diese Maßnahmen sollen das ehrenamtliche Engagement nachhaltig stärken.
Quelle: DSV und LSB Sachsen-Anhalt