Geschäftsbedingungen: Meldeschluss ist, sofern nicht anders ausgeschrieben, 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Eingangsbestätigungen erfolgen nur per E-Mail. Die Durchführung des Lehrgangs wird 10 Tage vorher bestätigt oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt. Die Lehrgangsgebühr ist nach Rechnungsstellung fristgerecht auf das Konto des LSVSA einzuzahlen. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige schriftliche Absage (spätestens 11 Tage vor Lehrgangsbeginn) in der LSVSA-Geschäftsstelle, ist die Lizenzgebühr zu 100% fällig.