Aktuelle Aus – und Weiterbildungsangebote
Der LSVSA bietet seine DOSB-Lizenzausbildung auf der 1. Lizenzebene modularisiert in Grund-, Aufbau- und Fachmodul an.
Somit bieten wir eine inhaltlich abgestimmte Ausbildung vom Einstieg in das Qualifizierungssystem des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) bis zum Lizenzabschluss.
Die Ausbildung wird, entsprechend der Rahmenrichtlinien des DSV, nach den vorgegebenen Ausbildungsinhalten des LSVSA durchgeführt.
Die Gesamtausbildung umfasst mindestens 120 LE. Das Grund- und Aufbaumodul findet für alle Schwimmsportarten (Schwimmen, Wasserball, Wasserspringen) gemeinsam statt.
Das Fachmodul wird entsprechend der Sportartspezifik geteilt in Breiten- und Leistungssport Schwimmen, Leistungssport Wasserball und Leistungssport Wasserspringen.
Diese Einteilung untergliedert sich wie folgt:
Das Grundmodul gibt einen Einblick in die sportpraktische Vereinsarbeit, legt allgemeine Grundlagen und befähigt, unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsaspekte eine Gruppe mitzubegleiten. Das Grundmodul wird online angeboten.
Daran schließt sich das Aufbaumodul mit 15 LE an und beschäftigt sich intensiv mit den sportwissenschaftlichen Grundlagen. Es wird ebenfalls online angeboten.
Zuletzt folgt das sportartspezifische Fachmodul mit mind. 60 LE. Dieses Modul wird an 2-3 Wochenenden durchgeführt, je nachdem, ob es die Kampfrichterausbildung inkludiert und evtl. weitere Inhalte.
Alle Module werden vom LSVSA mit einer Teilnahmebestätigung bescheinigt und registriert. Nach erfolgreichem Abschluss der drei Module und Einreichung sämtlicher Unterlagen, kann der Antrag auf Lizenzausstellung beim LSVSA eingereicht werden.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre / Lizenzausgabe mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- Befürwortung und Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Schwimmverein oder die Schwimmabteilung auf dem Anmeldeformular
- Nachweis Erste-Hilfe-Grundkurs (9 LE), nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis der Rettungsfähigkeit (mind. DRSA Bronze bzw. entsprechend der regionalen Anforderungen), nicht älter als 2 Jahre
- Zahlung der Ausbildungsgebühr auf das Konto des LSVSA
Lizenzvergabe nach Erbringung folgender Nachweise während der Ausbildung:
- Teilnahme an allen Ausbildungsmodulen inkl. Teilnahme am Aufnahmetest (LVT)
- Teilnahme an der Kampfrichterausbildung inkl. erfolgreich bestandener Prüfung
- erfolgreich bestandener schriftlicher Test
- erfolgreich bestandene Lehrprobe
- Abgabe eines unterschriebenen Ehrenkodex
Kosten:
315,00 € für Verbandsmitglieder
Termine:
Grundmodul:
15.02.2025 – Präsenz
16.02. – 28.02. – Onlinephase
19.02. – Onlineveranstaltung
26.02. – Onlineveranstaltung
01./02.03. – Onlineveranstaltungen
Aufbaumodul:
15.03.2025 – Präsenz
16.02. – 25.03.2025 – Onlinephase
19.03.2025 – Onlineveranstaltung
26.04. – Präsenz
Fachmodul Schwimmen:
17./18.05. – Präsenz
22.05. – Onlineveranstaltung
24./25.05 – Präsenz
21./22.06 – Präsenz
Nach Abschluss der Module erfolgt eine Lehrprobe. Hierfür werden individuelle Termine vereinbart.
Zur Lizenzausstellung ist die Teilnahme an allen Terminen notwendig.
Anmeldung:
Aktuell keine Weiterbildungen verfügbar.
Anmeldung:
Lizenzverlängerungen von C- und B-Trainer Lizenzen (DOSB Lizenzen) werden in der Geschäftsstelle des LSVSA bearbeitet. A-Trainer Lizenzen können nur vom Deutschen Schwimm-Verband e.V. verlängert werden.
Seit der Modernisierung des Lizenzwesens im Jahr 2017 werden DOSB-Lizenzen ausschließlich online über das DOSB Bildungsnetz erstellt und verlängert. Eine Lizenz kann seit dieser Umstellung erst im letzten Quartal, also 3 Monate vor Ablauf, verlängert werden. Ein früheres Verlängern würde zur Verkürzung der Gültigkeit führen.
Gültigkeit
C-Trainer Lizenzen sind 4 Jahre gültig, B-Trainer Lizenzen sind 3 Jahre gültig.
Während des gesamten Gültigkeitszeitraumes können Fortbildungen besucht werden und Lerneinheiten „gesammelt“ werden.
Zur Lizenzverlängerung ist der Nachweis von 15 LE nötig. Bei Leistungssportlizenzen sollten mind. 8 LE schwimm- / leistungssport- spezifisch sein.
Fortbildungen können im LSVSA, allen anderen Landesverbänden, DSV, DSV-Jugend und allen anderen Landessportbünden absolviert werden. Die Anerkennung der Fortbildungen anderer Anbieter ist VOR dem
Besuch des Fortbildungsangebotes mit dem LSVSA abzustimmen.
Ist eine Lizenz abgelaufen, müssen 30 LE zur Verlängerung nachgewiesen werden.
Zur Lizenzverlängerung schicken Sie bitte beigefügte Dokumente per Post an die Geschäftsstelle des LSVSA oder eingescannt per Mail:
- zu verlängernde Lizenz (eingescannt oder per Post)
- Fortbildungsnachweise (eingescannt oder per Post)
- mögliche Namens- Adressänderungen
- mögliche Änderungen der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
DLRG und Erste Hilfe gelten nicht als Fortbildung zur Lizenzverlängerung!
Sie erhalten Ihre verlängerte Lizenz als PDF per Email aus dem DOSB Bildungsnetz.
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