Geschäftsbedingungen: Meldeschluss ist, sofern nicht anders ausgeschrieben, 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Eingangsbestätigungen erfolgen nur per E-Mail. Die Durchführung des Lehrgangs wird 10 Tage vorher bestätigt oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt. Die Lehrgangsgebühr ist unaufgefordert spätestens 5 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das Konto des LSVSA einzuzahlen. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige schriftliche Absage in der LSVSA-Geschäftsstelle, ist die Lizenzgebühr zu 100% fällig. Im Krankheitsfall muss ein Krankenschein zur Erstattung der Gebühr vorgelegt werden.