Ausbildungsstruktur im DSV

Der LSVSA ist Träger aller Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und als dieser für die Einhaltung der Rahmenrichtlinien (RRL) des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. (DSV) sowie deren Qualitätssicherung verantwortlich.

DOSB-Trainer C

Der LSVSA bietet seine DOSB-Lizenzausbildung auf der 1. Lizenzebene modularisiert in Grund-, Aufbau- und Fachmodul an.

Somit bieten wir eine inhaltlich abgestimmte Ausbildung vom Einstieg in das Qualifizierungssystem des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) bis zum Lizenzabschluss.

Die Ausbildung wird, entsprechend der Rahmenrichtlinien des DSV, nach den vorgegebenen Ausbildungsinhalten des LSVSA durchgeführt.

Die Gesamtausbildung umfasst mindestens 120 LE. Das Grund- und Aufbaumodul findet für alle Schwimmsportarten (Schwimmen, Wasserball, Wasserspringen) gemeinsam statt.

Das Fachmodul wird entsprechend der Sportartspezifik geteilt in Breiten- und Leistungssport Schwimmen, Leistungssport Wasserball und Leistungssport Wasserspringen.

Diese Einteilung untergliedert sich wie folgt:

Das Grundmodul gibt einen Einblick in die sportpraktische Vereinsarbeit, legt allgemeine Grundlagen und befähigt, unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsaspekte eine Gruppe mitzubegleiten. Das Grundmodul wird online angeboten.

Daran schließt sich das Aufbaumodul mit 15 LE an und beschäftigt sich intensiv mit den sportwissenschaftlichen Grundlagen. Es wird ebenfalls online angeboten.

Zuletzt folgt das sportartspezifische Fachmodul mit mind. 60 LE. Dieses Modul wird an 2-3 Wochenenden durchgeführt, je nachdem, ob es die Kampfrichterausbildung inkludiert und evtl. weitere Inhalte.

Alle Module werden vom LSVSA mit einer Teilnahmebestätigung bescheinigt und registriert. Nach erfolgreichem Abschluss der drei Module und Einreichung sämtlicher Unterlagen, kann der Antrag auf Lizenzausstellung beim LSVSA eingereicht werden.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 17 Jahre / Lizenzausgabe mit Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Befürwortung und Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Schwimmverein oder die Schwimmabteilung auf dem Anmeldeformular
  • Nachweis Erste-Hilfe-Grundkurs (9 LE), nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis der Rettungsfähigkeit (mind. DRSA Bronze bzw. entsprechend der regionalen Anforderungen), nicht älter als 2 Jahre
  • Zahlung der Ausbildungsgebühr auf das Konto des LSVSA

Lizenzvergabe nach Erbringung folgender Nachweise während der Ausbildung:

  • Teilnahme an allen Ausbildungsmodulen inkl. Teilnahme am Aufnahmetest (LVT)
  • Teilnahme an der Kampfrichterausbildung inkl. erfolgreich bestandener Prüfung
  • erfolgreich bestandener schriftlicher Test
  • erfolgreich bestandene Lehrprobe
  • Abgabe eines unterschriebenen Ehrenkodex
DOSB-Trainer B

Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainings im sportartspezifischen Leistungssport mit dem Schwerpunkt Planung, Durchführung und Auswertung des Aufbautrainings bis zum Beginn des Anschlusstrainings. Verbindliche Grundlage sind die jeweils aktuellen Nachwuchskonzeptionen und Rahmentrainingspläne der Fachsparten des dsv.

Beim LSVSA werden die Spezialisierungen Schwimmen und Wasserspringen angeboten.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Nachweis einer Tätigkeit als lizenzierter Trainer C Leistungssport von mindestens 2 Jahren
  • unterschriebener Ehrenkodex
  • Trainer C- Lizenz

Termine:

Wasserspringen:

Teil 1:    23.-25.08.2024   online

Teil 2:    18.-20.10.2024   in Präsenz

Übungsleiter-B in der Prävention “Bewegungsraum Wasser”

Das Basismodul zum DOSB-Übungsleiter*in B „Sport in der Prävention“ wird vom Landessportbund Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Anmeldungen sind ab sofort über folgenden Link möglich:


Nach der erfolgreichen Teilnahme am Basismodul (30 LE) kann ein individuelles Profil (min. 30 LE) gewählt und die Ausbildung abgeschlossen werden.

Termine für das Profil “Bewegungsraum Wasser” beim LSVSA:

Fachmodul 1 –

Fachmodul 2 –

Kontakt: Landesschwimmverband Sachsen-Anhalt

Tel.: 0345 4705005

E-Mail: info@lsvsa.de

Referent: Thomas Schult


DSV-Aquafitness-Instructor

Die Ausbildung richtet sich in erster Linie an alle, die in Schwimmvereinen Aquafitnessangebote leiten möchten und bislang beim DSV und seinen Landesschwimmverbänden keine Ausbildung absolviert haben.

Zulassungsvoraussetzungen:

-termingerechte Abgabe des Anmeldung mit Befürwortung durch den Sportverein oder der Abteilung

-Nachweis der Rettungsfähigkeit (mind. DRSA Bronze bzw. entsprechend der regionalen Anforderungen), nicht älter als 2 Jahre

-Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (9 LE), nicht älter als 2 Jahre

-Mindestalter 18 Jahre

-Zahlung der Ausbildungsgebühr

Verpflegung muss jeder selbst organisieren. Ein Imbissstand mit großem Angebot frisch zubereiteter und leckerer Speisen befindet sich direkt vor der Schwimmhalle.

Ausbildungsgebühr:

  • 240,- € für LSVSA-Vereinsmitglieder
  • 480,- € für Teilnehmer, deren Verein nicht im LSVSA Mitglied ist
  • Für Teilnehmer aus dem Sächsischen Schwimmverband und dem Thüringer Schwimmverband werden die Gebühren des eigenen Landesverbandes fällig und sind dort einzuzahlen.

Bitte Schwimmsachen mitbringen.

Abschluss:

Zertifikat: das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit kann es durch eine Aquafitnessweiterbildung von mindestens 15 LE für weitere vier Jahre verlängert werden

Lehrgangsort:

Termine: (inkl. Einweisung in die Masterprogramme „Aquajogging“ und „Aquagymnastik“)

LSVSA-Seepferdchen-Guide

Diese Zertifikatsausbildung dient der Motivierung und Orientierung sowie Qualifizierung von Interessierten, die im Bereich des Anfängerschwimmens tätig werden möchten. Ihnen sollen dafür entsprechende Handlungskompetenzen beigebracht werden, um eigenverantwortlich ohne am Körper befestigte Auftriebsmittel das Schwimmen lernen anbieten zu können. Den Schwimmanfängern soll dabei kindgerecht und freudvoll der Bewegungsraum Wasser vermittelt werden.

Ausbildungsumfang:        45 LE (á 45 Min.) pro Kursdurchgang in Theorie und Praxis

Ausbildungsinhalte:

  • Sicher Baden gehen
  • Wasser und seine Phänomene
  • Wassergewöhnung
  • Wasserbewältigung
  • Wassersicherheit
  • Schwimmen erlernen mit dem LSVSA-Schwimmlernziel:
  • LSVSA-Seepferdchen-Medaille
  • 100m Schwimmen in einer Schwimmart
    in Bauch-oder Rückenlage
  • 50m Schwimmen in einer Schwimmart in der anderen Lage
  • 25m Sicherheitsschwimmen in Kleidung (Schlafanzug)
  • 2 verschiedene Kombinationsübungen
  • Spielformen
  • Stundenplanung

 Qualitätssicherung:           

  • Lernerfolgskontrolle (schriftlich)
  • Lehrprobe (theoretisch schriftlich und praktisch)

Abschluss für den Teilnehmer:    

  • Teilnahmebescheinigungen
  • LSVSA-Zertifikat „LSVSA-Seepferdchen-Guide“
  • Gültigkeit 2 Jahre

 Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 17 Jahre / Zertifikatausgabe mit Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschreiben

Zertifikatvergabe nach Erbringung folgender Nachweise während der Ausbildung:

  • Teilnahme an allen Ausbildungsmodulen
  • erfolgreich bestandene Lernerfolgskontrollen
  • Nachweis der Erste-Hilfe-Grundausbildung (9 LE), nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis der Rettungsfähigkeit (entsprechend der regionalen Anforderungen),
  • Abgabe eines unterschriebenen Ehrenkodex

 Zertifikatverlängerung:                 

  • Verlängerung durch Qualitätszirkel (Erfahrungsaustausch) mit 8 LE

Zielgruppe Teilnehmer:      

  • Übungsleiter, Trainer und Interessierte aus den LSVSA- Vereinen (Vorrang)
  • Erzieherinnen (Kita, Hort, Heim)
  • Lehrer, Eltern, Studenten
  • Kommunale und private Anbieter

Teilnehmergebühr:      250,00 €

Termine/Ort:                  Teil 1 – 26./27.10.2024 – Wernigerode 

                                           Teil 2 – 09./10.11.2024 – Wernigerode 

                                           Teil 3 – 30.11./01.12. 2024 – Wernigerode 

Anmeldeschluss:           4 Wochen vor dem jeweils ersten Termin

Teilnehmerzahl:            max. 15 pro Kursdurchgang 

Mitzubringen sind:      Schwimmbekleidung, Schreibmaterial, Verpflegung

Kampfrichterwesen
Schwimmen

Die Ausbildung zum Wettkampfrichter kann bereits in jungen Jahren begonnen werden. Jede Ausbildung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt, wobei sich der Umfang je nach Kampfrichterstufe erhöht.

Mindestalter

Wettkampfrichter 14 Jahre

Auswertung, Zusatzausbildung Starter und Sprecher 16 Jahre

Schiedsrichter 18 Jahre

Ausbildungsinhalte

In jeder Ausbildungsstufe werden u.a. die folgenden Themen behandelt

  • WB des DSV
  • Kampfrichterordnung
  • Ausbildungsunterlagen und die Prüfungsfragenkatalog des DSV

Wettkampfrichter (SR, ZR, ZN, WR) 

Gesamtausbildungsdauer 11 UE (Theorie)

Praktische Einsätze 4 Einsätze (je 1x SR, ZR, ZN, WR)

Wasserspringen

Weitere Informationen folgen.

Wasserball

Weitere Informationen folgen.